Feedback | Impressum | Nutzungsbedingungen | Widerrufsrecht | Datenschutz

Fördermöglichkeiten durch Krankenkassen


Sie sind abgespannt, Ihr Rücken schmerzt, Ihre Konzentration lässt nach, Sie haben keine Energie mehr außerdem leiden Sie unter dem Alltagsstress und möchten einfach etwas für Ihre Fitness und Gesundheit tun, aber Yogakurse, Aqua-Jogging o.ä.

Präventionskurse sind Ihnen zu teuer? Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach einer finanziellen Unterstützung. Im Allgemeinen befürwortet fast jede gesetzliche Krankenkasse eine Kostenrückerstattung für Präventionskurse in den Bereichen Bewegung, Entspannung und Ernährung. Der Bereich Bewegung beinhaltet u. a. Rückenschule, Wirbelsäulengymnastik, Autogenes Training, Nordic Walking und vieles mehr. Kurse wie Hatha-Yoga, Tai-Chi, Progressive Muskelentspannung etc. sind dem Bereich Entspannung zuzuordnen.

Wichtig ist, dass der Kurs zur Vorbeugung von Krankheiten, Beschwerden etc. gem. § 20 SGB V dient und es muss erkennbar sein, dass ein qualifiziertes Fachpersonal den Kurs führt.
In der Regel vergüten gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten einmal pro Kalenderjahr einen großen Teil der entstehenden Kursgebühren. Diese Erstattung kann bis zu 80% der Kursgebühren aber höchstens 80 € betragen. Voraussetzung für eine Bezuschussung durch die Krankenkassen ist eine nachgewiesene Teilnahme an 80% der Kurseinheiten. Viele gesetzliche Krankenkassen gewähren eine Kostenrückerstattung auch für mehrere Kurse pro Kalenderjahr.

Hat ein Fitnesscenter eine Kassenzulassung, dann besteht die Möglichkeit einer Bezuschussung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen. Jedoch grenzen viele Krankenkassen ihren Erstattungsrahmen ein oder bewilligen eine Mitfinanzierung nur aus Kulanz. Hier gilt es bei Ihrer Krankenkasse direkt nachzufragen.

Ihre Krankenkasse gibt Ihnen sicher gern Auskunft über deren Leistungen, fragen Sie nach oder informieren Sie sich auf der jeweiligen Internetseite über die Details der Kostenrückerstattung und die Kursangebote.